GRUNDSATZ VOM BÜRGERFORUM Leibnitz
Manuela Kittler aus Leibnitz – Grundsatz
https://www.meinbezirk.at/leibnitz/profile-158732/manuela-kittler


Auszug unserer Dringlichkeitsanträge im Gemeinderat



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 26.03.2024
Solar- und Photovoltaikförderung der Stadtgemeinde Leibnitz:
Auszahlung der  vollen Förderhöhe an alle Förderwerber aus dem Jahr 2023 auf Basis des offiziellen Bekenntnisses zum „Klima-Emergency“ des Gemeinderats Leibnitz und daraus folgend im Sinne einer Gleichbehandlung dieser Förderwerber.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 14.12.2023
Umgehende Reduktion der Kanalgebühren-Vorschreibung.
Da aus den gebildeten Erneuerungsrücklagen des Abwasserverbandes Rückzahlungen, also Rücküberweisungen, an die Stadtgemeinde Leibnitz beschlossen wurden, ergeht der dringende Antrag, dass schlussendlich auch die Kanalgebühren-Vorschreibung umgehend reduziert werden muss. Da es sich um zweckgewidmete Beiträge und Gebühren handelt, ist eine entsprechende Reduzierung in der Gebührenvorschreibung umgehend durchzuführen.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 27.09.2023
Kostenübernahme der Stromrechnung für die Entfeuchtung der Wohnungen/Häuser für LeibnitzerInnen auf Grund der Hochwasserkatastrophe.
Deshalb sehen wir es als dringendes Hilfsangebot an, dass wir, die Stadtgemeinde Leibnitz, eine Kostenübernahme der Stromrechnung für z. B. den Monat August 2023 oder die Kosten für die Entfeuchtungsgeräte (Miete oder Strom für 1 Monat), für alle im genannten Hochwassergebiet betroffenen LeibnitzerInnen, anbieten. In Erinnerung bringen wir, dass eine derartige Kostenübernahme auch im Hochwasserjahr 2014 im Gemeinderat durchgesetzt wurde.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 27.09.2023
50 %-Kostenerlass für Saisonkartenbesitzer für das Städtische Bad Leibnitz im Jahr 2024.
Aus dem Grund wollen wir auch hier ein Zeichen für ein Hilfsangebot setzen. Deshalb beantragen wir eine Unterstützung in der Form, dass Besitzer, die eine Saisonkarte für 2023 käuflich erworben haben, beim Kauf der Bade-Saisonkarte für das nächste Jahr 2024, eine Kaufpreisreduktion von 50 % erhalten. Voraussetzung ist der Vorweis des käuflichen Erwerbs der Saisonkarte 2023. Das bereits angekündigte Angebot, dass Saisonkartenbesitzer 2023 für das Baden zum „Ankerpunkt“ kostenlos ausweichen können, ist großartig und freut uns. Dennoch ist auch jenen Personen eine Hilfe anzubieten, die z. B. keine Fahrmöglichkeit haben und sich zahlender Weise für das Städtische Bad entschieden haben.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 17. Mai 2023
Unterstützung des Projektes „Wir für die Ukraine“ mit der Zurverfügungstellung eines Transportfahrzeuges der Stadtgemeinde Leibnitz.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 30.03.2023
Förderung von Kindern und Jugendlichen für Bewegung und Sport.
Bewegung und Sport sind für uns alle enorm wichtig. Aber gerade für Kinder ist Bewegung und sportliche Aktivität ein wichtiger Lebensbaustein, um gesund und fit erwachsen zu werden. Bewegungsmangel ist bereits im Volksschulalter ersichtlich. Die Förderung beträgt bis zu € 100,00 pro Kind/Jugendlichen. Die Auszahlung erfolgt einmal pro Kalenderjahr.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 30.03.2023
Revitalisierung des alten Gemeindeamtes am Seggauberg im Zuge der Stadtentwicklung.
Die Räumlichkeiten des ehemaligen Gemeindeamtes am Seggauberg stehen lange leer, wobei zur Zeit dem Haus nur eine sporadische Nutzung zugewiesen wurde. Nachhaltig muss jedoch eine Revitalisierung und Dauernutzung des Gebäudes geschaffen werden, um am Dorfplatz wieder einen Begegnungs- und Belebungs-Mittelpunkt am Seggauberg bzw. Frauenberg herzustellen.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 07.07.2022
Ausstellung einer PARKBERECHTIGUNG für den „Gemeindearzt“ (ehem.  Bezeichnung „Distriktsarzt“).
Bei einem ärztlichen Notfall-Einsatz kann durch den verkürzten Weg von der Wohnung zum Einsatzfahrzeug der Einsatzort rascher erreicht werden. Dadurch erlangt der Notfall-Patient rascher ärztliche Hilfe und Unterstützung. In Notfällen zählt jede Minute. Wir möchten nur erinnern, dass auch bereits medial über längere Wartezeiten von Einsatzkräften in medizinischen Notfällen berichtet wurde. Dies ist auch der Unterbesetzung geschuldet. Daher können wir hier in Leibnitz unseren freiwilligen „Gemeindearzt“ unterstützen, indem wir zumindest für kürzere Anfahrtszeiten sorgen. Schlussendlich profitieren alle Personen, die dringend ärztliche Hilfe benötigen und unterstützen wir somit die „Notfall-Medizin“!



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 07.07.2022
Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen in der Schubert-Straße.
Seit längerer Zeit zeichnet sich ab, dass diese Gemeindestraße, die Schubert-Straße, den Autofahrern teilweise als „Durchzugs- und Verbindungsstraße“ von Leibnitz nach Wagna dient. Es ist daher erforderlich, verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der gesamten Länge der Schubert-Straße zu etablieren. Dies in Form von z. B. Temposchwellen oder einer Ausdehnung des Tempolimits von 30 km/h für den gesamten Verlauf der Schubert-Straße.



Auszug aus dem wiederholten Dringlichkeitsantrag vom 07.07.2022
Gemeinderat live – Einführung bzw. Einrichtung einer Live-Übertragungsmöglichkeit für öffentliche Gemeinderatsitzungen für unsere Bürger und Bürgerinnen.
Im Sinne der „Transparenz“ für die Leibnitzer Bevölkerung und der politischen Verantwortung auch den Bürgern und Bürgerinnen Einblick in Entscheidungsfindungen im Gemeinderat zu ermöglichen – hier sind explizit nur die öffentlichen Gemeinderatssitzungen angesprochen -, wird wiederholt um Einführung bzw. Einrichtung einer Live-Übertragungsmöglichkeit (z. B. livestream) ersucht.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 19.05.2022
Kennzeichnung von einem Parkplatz als „Arzt-Parkplatz“ am Hauptplatz.
Es wäre dringend erforderlich, einen Parkplatz am Hauptplatz im Bereich als reservierten „Arzt-Parkplatz“ zu kennzeichnen, um eine rasche und effiziente Hilfeleistung für den im freiwilligen Einsatz befindlichen Arzt im Einsatzfall und in anderen Notfällen zu gewährleisten. Das gegenständliche Fahrzeug ist als Arzt-Fahrzeug mit einer Sondersignalanlage versehen und auch gekennzeichnet.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 29.09.2021
Neuausschreibung der Nachmittagsbetreuung für schulpflichtige Kinder an Leibnitzer Schulen aus
gegebenem Anlass und der Berichterstattung der Kleinen Zeitung vom 20. und 21. Juli 2021.

Laut Berichterstattung der Kleinen Zeitung vom 20. u. 21. Juli 2021 ist bei der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien eine anonyme Anzeige wegen des Verdachts auf
Fördermissbrauch, Betrug und Untreue eingegangen, wobei laut Zeitungsbericht die WKStA
bestätigt, dass der Anfangsverdacht und die Zuständigkeit geprüft wird. Aus Politikerkreisen ist zu
hören, dass auch die Frage aufgeworfen werde, ob hier auch Elternbeiträge zweckwidrig
verwendet worden seien?“

Diese Berichterstattung und folgende Begründung sind daher Anlass für unseren wiederholten Antrag auf Neuausschreibung der Nachmittagsbetreuung für schulpflichtige Kinder an Leibnitzer Schulen:
Begründung: Eltern schulpflichtiger Kinder bezahlen derzeit für die Nachmittagsbetreuung an der Schule in Leibnitz für eine 5-Tage/Woche einen Elternbeitrag von € 100,00. Bei diesen Elternbeiträgen handelt es sich um die Grundkosten, die Kosten für die Verpflegung sind hier ausgenommen. Die Dringlichkeit einer Neuausschreibung für Anbieter einer Nachmittagsbetreuung an Schulen für schulpflichtige Kinder erklärt sich daraus, dass vergleichsweise die absolut gleiche Leistung, also auch eine 5-Tage/Woche z. B. in den Gemeinden Straß und Großklein nur € 55,00 an Elternbeitrag kostet.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 29.06.2021
Einrichtung eines ORDNUNGSAMTES in der Stadtgemeinde Leibnitz.
Leibnitz hat viele Schwachstellen, das Hinterlassen von Müll, die Verunstaltung von Hausmauern (Graffitispray), das Anpöbeln von Passanten u.v.m. Der Marenzipark ist mittlerweile ein bekannter Hotspot. Von der gefundenen Drogenspritze bis zum Anpöbeln von Spaziergängern. Anlas gibt auch das jüngste Ereignis: Die Vandalenakte in der Sportstätte beim Städtischen Bad. Von der Missachtung des Rauchverbots, das Befahren der Laufbahn mit Motorrädern, das Hinterlassen von Müllbergen bis zur Störung des laufenden Trainings von Vereinsgruppen mit Mobbing, vor allem der Mädchen durch aggressive junge Männer (mein.bezirk berichtete bereits im April). Ganz klar ist auch: Es ist keine Lösung, z. B. die Freizeitanlage nur mehr eingeschränkt von Montag bis Freitag bis max. 15.00 Uhr offen zu halten. Die Sportstätten müssen für die Leibnitzer Bevölkerung gerade an Nachmittagen und Wochenenden zur Verfügung stehen.
Wir fordern daher die Einrichtung eines „Ordnungsamtes“ in der Stadtgemeinde Leibnitz. Eine gut bekannte und erprobte eigene Organisation einer Stadtgemeinde, deren Aufgabe darin besteht, Kontrollgänge von speziell dafür ausgebildeten Kontrollorganen an relevanten Örtlichkeiten in Leibnitz zu etablieren. Diese Nachschau bzw. Präsenz eines öffentlichen Kontrollorgans trägt auch zur Einhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei und ist gleichzeitig Bindeglied zur örtlichen Polizei, die übrigens hervorragende Arbeit leistet.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 29.06.2021
Einrichtung einer Rücklagenbildung für feuerpolizeiliche Maßnahmen für öffentliche Gebäude in der Stadtgemeinde Leibnitz.
Vermehrt ist zu verzeichnen, dass für feuerpolizeiliche Maßnahmen in öffentlichen Gebäuden der Stadtgemeinde Leibnitz (Schulen, etc.) keine Rücklagenbildung für die Bezahlung der Kosten diverser notwendiger Maßnahmen erfolgte. Reparaturen, Aufwendungen und Adaptierungen hinsichtlich feuerpolizeilicher Maßnahmen in und an öffentlichen Gebäuden – die in der Verwaltung der Stadtgemeinde liegen – sind als planbar in das Budget aufzunehmen.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 31.03.2021
Sicherung eines Grundstückes im örtlichen Entwicklungskonzept für eine in der Zukunft liegende Aussiedelung der Stadtfeuerwehr Leibnitz.
Im Zuge des geplanten örtlichen Entwicklungskonzeptes für Leibnitz mit der Zielsetzung der Erreichung einer städtebaulichen Qualität in Funktion, Ökonomie, Ökologie und Schönheit (gemäß Entwurf der Baurechtsabteilung vom 25.02.2021) ist dringend zu empfehlen, schon jetzt dafür Sorge zu tragen, dass ein entsprechendes Grundstück für eine in der Zukunft liegende notwendige Aussiedelung der Stadtfeuerwehr Leibnitz aus dem städtischen Innenkern in Richtung Osten, nahe des Autobahnzubringer, geplant und auch gesichert wird. Es geht hier lediglich um die Einplanung bzw. Sicherung eines Grundstückes für die Stadtfeuerwehr Leibnitz im Zuge der derzeitigen Planung des örtlichen Entwicklungskonzeptes.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der vermehrten Bautätigkeit (Wohnungsbau) in den letzten Jahren und der dadurch immer eingeschränkteren Möglichkeiten an Grundstücken hinsichtlich einer in der Zukunft liegenden Übersiedelung der Stadtfeuerwehr Leibnitz (Vorausschau Leibnitz in 20 Jahren). Bereits die aktuellen derzeitigen Erkenntnisse aus dem Städtebau, der Verkehrsplanung und vor allem der notwendigen sozialen bzw. technischen Infrastruktur lassen erkennen, dass eine Aussiedelung der Stadtfeuerwehr Leibnitz auf einen optimaleren Standort außerhalb des Stadtkerns, in Bezug auf die Entwicklung der Stadt Richtung Nord-Ost, notwendig ist.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 31.03.2021
Neuausschreibung der Nachmittagsbetreuung für schulpflichtige Kinder an Leibnitzer Schulen.
Eltern schulpflichtiger Kinder bezahlen derzeit für die Nachmittagsbetreuung an der Schule in Leibnitz für eine 5-Tage/Woche einen Elternbeitrag von € 100,00. Am Anmeldeformular für die Eltern wurde auch bereits zusätzlich angeführt, dass es bei den Elternbeiträgen für das Schuljahr 2021/22 voraussichtlich durch die Stadtgemeinde Leibnitz als Schulerhalter zu einer Erhöhung um 10 %, also auf € 110,00, kommen wird (Beschluss Stadtrat März 2021). Bei diesen Elternbeiträgen handelt es sich um die Grundkosten, die Kosten für die Verpflegung sind hier ausgenommen.
Die Dringlichkeit einer Neuausschreibung für Anbieter einer Nachmittagsbetreuung an Schulen für schulpflichtige Kinder erklärt sich daraus, dass vergleichsweise die absolut gleiche Leistung, also auch eine 5-Tage/Woche z. B. in den Gemeinden Straß und Großklein nur € 55,00 an Elternbeitrag kostet.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 18.02.2021
Gemeinderat live – Einführung bzw. Einrichtung einer Live-Übertragungsmöglichkeit für öffentliche Gemeinderatsitzungen für unsere Bürger und Bürgerinnen.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 14.05.2020
COVID-19-Solidaritäts-Unterstützung für Leibnitzer Bürger und Bürgerinnen.
Neben den von der Bundesregierung eingerichteten österreichweit finanziellen Unterstützungen auf Grund der Covid-19-Krise und der von Seite der Stadtgemeinde Leibnitz geplanten Einbringung einer Resolution an die Bundesregierung hinsichtlich eines „kommunalen Rettungsschirms für steirische Städte und Gemeinden“ (siehe TOP 12, Einladung öffentl. Gemeinderatssitzung 14.05.2020), sollte auch im Sinne der eigenen Verantwortung „als Vertreter der Stadtgemeinde Leibnitz“ eine rasche und unbürokratische zusätzliche Hilfsinitiative von der Stadtgemeinde Leibnitz selbst eingerichtet werden. Dies zum Zeichen, dass auch von Seite der Gemeindevertretung – und vor allem aus eigenen Kräften und aus eigener finanzieller Tasche aller im Gemeinderat vertretenen Personen –  Hilfsmaßnahmen gesetzt werden. Die Maßnahme stellt sich dar, dass die Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Leibnitz, also alle Personen, welche dem Gemeinderat in der Funktion als Gemeinderat, Obmann/Obfrau eines Ausschusses, Stadtrat und Bürgermeister angehören, einen diesbezüglichen Monatsbezug für dessen/deren Funktion freiwillig zur Verfügung stellen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige und einmalige Leistung. Dieser Monatsbezug wird von jedem Gemeindevertreter auf ein dafür eingerichtetes gemeinsames Treuhandkonto bei einem Rechtsanwalt oder Notar in Leibnitz eingezahlt. Dieser Gesamtbetrag steht in weiterer Folge für unbürokratische Auszahlungen an Bedürftige in Leibnitz, also unsere Leibnitzer und Leibnitzerinnen, die auf Grund der Corona-Krise in schwere finanzielle Krise geraten sind, zur Verfügung.
Hilfsleistungen, wie z. B. das Bezahlen einer Monatsmiete oder Monatspacht, Stromrechnung, Versicherung, von Lebensmitteln, u. v. m. können nach Abwägung und Abstimmung des eigens dafür einberufenen Gremiums rasch beauftragt und vom Treuhänder ausbezahlt werden.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 19.09.2019
Gemeinderat live – Einführung bzw. Einrichtung einer Live-Übertragungsmöglichkeit für öffentliche Gemeinderatsitzungen für unsere Bürger und Bürgerinnen.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 19.09.2019
Ansuchen um Anbringung eines Verkehrsspiegels an den Kreuzungsbereichen der Straßen Kaspar-Harb-Gasse und Leopold-Feßler-Gasse, Rettenbachstraße – Deutscherweg und Schöneggstraße – Kumpffeld.
Die Anrainer der oben genannten Kreuzungsbereiche, als auch Straßenbenützer, ersuchen um Anbringung eines Verkehrsspiegels, da es immer wieder zu gefährlichen Situationen in diesen Bereichen kommt und die Einsicht eingeschränkt ist.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 13.12.2018
Antrag auf Erwerb/Zukauf und der Betreibung des Sanitärmuseum Leibnitz
Auf Grund der Entscheidung des Bürgermeisters, Herrn Helmut Leitenberger, das Sanitärmuseum Leibnitz nicht erwerben zu wollen und somit die Weiterbetreibung dieses seit 26 Jahren in Leibnitz namhaften und etablierten Museums entgegen einer Kulturförderung nicht zu gewährleisten, stellen wir hiermit den dringenden Antrag, um Erwerb bzw. Zukauf und Betreibung des Sanitärmuseums Leibnitz durch die Stadtgemeinde Leibnitz. Man verzichtet auf bis zu 4.800 Besucher pro Jahr, als auch daraus ergebende Gäste und Kunden für Gastronomie, Hotelerie, Handel, Buschenschänke, etc. für Leibnitz. Daher profitiert auch die Wirtschaft in Leibnitz.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 29.03.2018
Antrag auf Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen auf den Straßen „Auer von Welsbach-Weg“ und „Viktor-Kaplan-Straße“.



Auszug aus dem Antrag vom 25.01.2018
Antrag auf wirtschaftliche Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer hinsichtlich der jährlich anfallenden Verluste der Marktgemeinde Kaindorf a. d. Sulm KG.
Wir stellen hiermit den Antrag, um Beiziehung bzw. Beauftragung eines Sachverständigen und/oder Wirtschaftsprüfer für die Prüfung der finanziellen Gebarung der Marktgemeinde Kaindorf a. d. Sulm KG, da jährlich Verluste bzw. Jahresfehlbeträge erwirtschaftet werden.



Auszug aus dem Antrag vom 05.10.2017
Antrag auf eine kostenlose Grundinanspruchnahme von wirtschaftlich geführten Unternehmen
Wir stellen hiermit den Antrag, dass die Grundinanspruchnahme für alle privatwirtschaftlichen Unternehmen (EPU, GmbH, KG, etc.), welche mit ihrer Betriebsstätte in Leibnitz angesiedelt und somit auch steuerlich erfasst sind,    k o s t e n l o s    ist. Das formale Ansuchen bleibt davon unberührt. Die Begründung liegt darin, dass jegliche Maßnahmen eines Unternehmens (Werbung, Event, etc.) am Leibnitzer Hauptplatz nicht nur zur wirtschaftlichen Belebung beitragen und im Sinne einer Wirtschaftsförderung für „einheimische Leibnitzer Betriebe“ kostenlos zur Verfügung zu stellen ist. Diese einheitliche Regelung entspricht auch dem „Gleichbehandlungs-Grundsatz“!



Auszug aus dem Antrag vom 30.03.2017
Bekanntmachung von zu vergebenden Liefer- und Leistungsaufträgen im Direktvergabeverfahren auf der Website der Stadtgemeinde Leibnitz.
Somit kann gewährleistet werden, dass auf Basis einer Gleichberechtigung alle in der Region beheimateten Anbieter die Möglichkeit haben, den Bedarf zu kennen, weil er öffentlich gemacht wurde, beim Anbieten teilzunehmen und die Stadtgemeinde lukriert eventuell auch hin und wieder bessere Konditionen bei der Vergabe von Aufträgen durch die Anbietervielfalt.
Aus gegebenem Anlass und auf Grund der immer wieder laufend zu vergebenden Aufträge im Direktvergabeverfahren – bis zu einem Grenzwert von € 100.000,00 – über Lieferung und Leistung sämtlicher von der Stadtgemeinde Leibnitz benötigter Materialien, Waren, Dienstleistungen, Sachanlagen, baulichen Maßnahmen, Reparaturen, Gebäudesanierungen, etc. (Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht vollständig) ist es unbedingt erforderlich, dass diese zu vergebenden Aufträge der Öffentlichkeit, sprich den in der Region beheimateten Betrieben und Unternehmen, bekannt gemacht werden. Dies bei einem Auftragswert ab € 6.000, exkl. MwSt.! Vereinfacht wäre diese Bekanntmachung mit einer kurzen Zusammenfassung der Leistungsbeschreibung unter einer Rubrik „Auftragsvergaben der Stadtgemeinde Leibnitz“ auf der Website der Stadtgemeinde zu veröffentlichen. Der Zeitaufwand für die Eingabe dieser Information auf der Website ist überschaubar und kostet nichts.



Auszug aus dem Dringlichkeitsantrag vom 04.07.2016
FFW Freiwillige Feuerwehr Leibnitz: Anpassung der Bedarfszuweisung für die FFW Freiwillige Feuerwehr Leibnitz durch die Stadtgemeinde Leibnitz für die Anschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeuges 2, HLF 2.